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Zur Ermittlung eines fairen Verkaufspreis erstellt MV Bohrimmobilien, ein Verkehrswertgutachten an Hand des § 194 des BauGB (Baugesetzbuch). Die Ermittlung eines Verkehrswertes, auch Marktwert genannt, wird mit Hilfe einer Sachwertrichtlinie ermittelt, herausgegeben wird diese vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Hier ein Beispiel zur Ermittlung der Herstellungskosten:
Normalherstellungskosten (NHK) 2010 für freistehende Ein-und Zweifamilienhäuser. Kostenstand 2010 Auszug aus dem Bundesanzeiger Herausgeber Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Bekanntmachung der Richtlinie zur Ermittlung des Sachwerts (Sachwertrichtlinie - SW-RL) 
Um die tatsächlichen Baukosten "Stand 2013" zu errechnen, hilft der Baupreisindex, ermittelt und herausgegeben vom Statistischen Bundesamt. Was bedeutet der § 194? "Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre." (Auszug § 194 des BauGB)
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